Wart- und Pikettgeld

Vergütung für die Hebamme (Hebammenentschädigung)

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Dieser Pikettdienst ist durch die Krankenpflegegrundversicherung nicht gedeckt.

 

Mit der Beschränkung des Spitalaufenthalts auf fünf Tage (Regelfall) hat die Pflege Neugeborener und ihrer Mütter zu Hause an Bedeutung gewonnen. Die spitalexterne Pflege entlastet das Gesundheitswesen, kostet doch ein einziger Tag im Spitalbett ein Mehrfaches der Hebammenentschädigung.

 

Wir bitten Sie, den Betrag direkt an Ihre Hebamme zu bezahlen. Je nach Kanton / Gemeinde können die Kosten für da Wart- und Pikettgeld bei Hausgeburten und Wochenbettpflege gegen Vorzeigen der Rechnung / Quittung bei Ihrer Wohngemeinde, bei der Spitex oder bei Ihrer Krankenkasste geltend gemacht werden.