Kosten/Leistungen

Ihre Krankenkasse übernimmt (mit der Grundversicherung) ohne Beteiligung über Selbstbehalt und Franchise Folgendes:

  • 7 Schwangerschaftskontrollen durch die Hebamme bei problemloser Schwangerschaft; entweder in der Hebammenpraxis, im Geburtshaus oder bei Ihnen zu Hause
  • 100 Franken Beteiligung an geburtsvorbereitenden Kursen, die von einer Hebamme angeboten wird
  • Betreuung während der Geburt (zu Hause, im Geburtshaus oder im Spital)
  • ambulante Nachsorge (Wochenbettbetreuung) zu Hause bis zum 10. Tag nach der Geburt (auch nach Spitalgeburt und anschliessendem stationären Wochenbettaufenthalt)
  • 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit – bis hin zum Abstillen, meist innerhalb eines Jahres beziehbar
  • 1 Nachkontrolle im Zeitraum von 6–10 Wochen nach der Geburt.

Wenn Komplikationen zusätzliche Leistungen der Hebamme erforderlich machen, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. In diesen Fällen übernimmt die Grundversicherung diese Leistungen ebenfalls, verlangt aber Kostenbeteiligung über Selbstbehalt und Franchise.